Strafrecht und Strafverteidigung in Ulm & Augsburg

Konsequente Strafverteidigung und engagierte Vertretung im Ermittlungsverfahren und vor Gericht

Ihre Strafverteidiger in Ulm & Augsburg

Unsere Anwälte bieten engagierte und spezialisierte Rechtsberatung im Strafrecht und entwickeln gemeinsam mit Ihnen individuelle Verteidigungsstrategien. Mit Erfahrung, Diskretion und konsequenter Interessenvertretung stehen wir Ihnen in sämtlichen Phasen des Strafverfahrens zur Seite – vom Ermittlungsverfahren bis zur Hauptverhandlung. Wir vertreten Mandanten unter anderem im Bereich Körperverletzung, Betrug, Betäubungsmittelstrafrecht, Verkehrsstrafsachen und Jugendstrafrecht kompetent und zielgerichtet.

Strafverteidigung

Strafrechtliche Vorwürfe erfordern eine frühzeitige, diskrete und konsequente Verteidigung. ORIOLD & PARTNER vertritt Beschuldigte und Angeklagte im Strafrecht engagiert und zielgerichtet – vom Ermittlungsverfahren bis zur Hauptverhandlung.

Herr Rechtsanwalt Oriold ist Fachanwalt für Strafrecht und verfügt über umfassende Erfahrung in der Strafverteidigung. Er vertritt Mandanten unter anderem bei Vorwürfen im Bereich Körperverletzung, Betrug, Betäubungsmittelstrafrecht, Diebstahl, Verkehrsstrafsachen sowie in allgemeinen Ermittlungs- und Strafverfahren. Die strafrechtliche Verteidigung erfolgt dabei stets individuell, strategisch und mit Blick auf die bestmögliche Wahrung der Rechte und Interessen des Mandanten.

Gerade im Strafrecht kann bereits das Ermittlungsverfahren erhebliche persönliche und berufliche Auswirkungen haben. Eine frühzeitige anwaltliche Beratung und Verteidigung ist daher häufig entscheidend für den weiteren Verlauf des Verfahrens. ORIOLD Rechtsanwälte steht Mandanten in Ulm und Augsburg mit fachlicher Kompetenz, Erfahrung und konsequenter Interessenvertretung zur Seite – außergerichtlich und vor Gericht.

Neben den Möglichkeiten einer Beiordnung und Kostenübernahme durch das Gericht, vermitteln wir auch gerne zu Opferhilfevereinen und -organisationen.

Nebenklage und Opfervertretung

Opfer von Straftaten, insbesondere von Gewalttaten, kämpfen häufig mit den Folgen dieser Taten.

Neben physischen Verletzungen leiden Geschädigte oder deren Angehörige häufig auch an den psychischen, seelischen oder auch finanziellen Folgen. Doch diese Menschen stehen nicht alleine. Aus verschiedenen Quellen können sie Hilfe erhalten. Die Strafprozessordnung sieht vor, dass im juristischen Bereich
ein Anwalt als Opfervertreter bzw. Nebenkläger-vertreter (umgangssprachlich auch „Opferanwalt“ genannt) als Beistand gewählt werden kann.

Gerne begleiten wir Sie in einer schwierigen Situation, erstatten zusammen mit Ihnen Strafanzeigen und stellen Strafanträge, begleiten Sie zu polizeilichen oder richterlichen Vernehmungen und selbstver-ständlich auch in einer Hauptverhandlung. Wir klären Sie über den formalen Rahmen und die Möglichkeiten im Prozess auf, helfen Ihnen dabei Ihre individuellen Ziele zu finden und zu erreichen. Ob es Ihnen darum geht, einem Peiniger nicht begegnen zu müssen, ob Sie eine Aussagen vor Gericht vermeiden wollen oder ob Sie finanzielle Kompensation wünschen: dies alles sind legitime Wünsche, die wir gerne mit Ihnen be-sprechen und deren Durchsetzbarkeit wir individuell prüfen.

Als Opfer von Gewalt- und/oder Sexualdelikten begleitet Sie ein speziell geschulter Anwalt sowohl juristisch, als auch menschlich einfühl-sam und hilft Ihnen so, die – gerade für Opfer – leider oft unangenehmen Situationen einer Zeugenstellung zu bewältigen.

Zögern Sie bitte nicht aus finanziellen Erwägungen, unsere Hilfe in Anspruch zu nehmen!

Unsere kompetenten Anwälte stehen Ihnen zur Verfügung

Benötigen Sie rechtlichen Rat oder Unterstützung? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir sind hier, um Ihnen zu helfen und Ihre Fragen zu beantworten. Vereinbaren Sie noch heute einen Termin für eine persönliche Beratung.