Kompetente Rechtsberatung und Expertise in Ulm
Kanzlei Oriold & Partner – Spezialisiert auf Straf-, Familien- und Mietrecht in Augsburg und Ulm.
Maßgeschneiderte Rechtsberatung für Ihre Anliegen
Unser Team bietet spezialisierte Rechtsdienstleistungen an, um gemeinsam mit Ihnen individuelle Lösungsstrategien zu entwickeln. Mit Erfahrung und Engagement bieten wir qualitativ hochwertige Beratung und Vertretung in Strafrecht, Familienrecht, Immobilienrecht sowie Miet- und WEG-Recht.
Terminsvertretung
Für Kolleginnen und Kollegen übernehmen wir gerne die Terminsvertretung vor den Amtsgerichten in Ulm, Neu-Ulm, Augsburg, Biberach, Günzburg und im gesamten Süddeutschen Raum, sowie vor Landgerich-ten Ulm und Augsburg im Bereich des allgemeinen Zi-vilrechts, von Bußgeldverfahren und vor den Arbeits-gerichten. Die Übernahme erfolgt üblicherweise gegen Gebührenteilung, bei geringem Aufwand und nach Absprache gegen die Terminsgebühr.
Vertretung in Strafsachen lehnen wir grundsätzlich ab, da Strafverteidigung eine höchstpersönliche Leistung ist.
Die Übernahme von Pflichtverteidigungen und Sicherungspflichtverteidigungen sind nach Absprache gerne möglich.
Strafrecht
Unsere erfahrenen Strafverteidiger setzen sich engagiert für Ihre Rechte ein und erzielen optimale Ergebnisse vor Gericht.
Die Strafverteidigung benötigt nicht nur derjenige, der mit dem Gesetz in Konflikt geraten ist, sondern häufig auch Unschuldige. Unabhängig von Schuld oder Unschuld verteidigen wir Sie – ohne wenn und aber. Bereits im Ermittlungsverfahren werden meist wichtige Weichen gestellt, die den Ausgang des gesamten Strafverfahrens beeinflussen. Daher ist es ratsam, so früh wie möglich einen erfahrenen Verteidiger zu konsultieren. Wenn durch Polizei oder Staatsanwalt ein Tatvorwurf eröffnet wurde, man nunmehr Beschuldigter ist, wäre abwarten und darauf hoffen, dass alles gut wird die falsche Wahl. Durch frühes Einschreiten erreichen wir oft eine Verfahrenseinstellung bereits im Ermittlungsverfahren, so dass es gar nicht zu einer Hauptverhandlung vor Gericht kommt. Durch Nichtstun oder das falsche Tun, werden wertvolle Möglichkeiten einer Verteidigung verschenkt.
Doch auch im Zwischenverfahren und vor allem im Hauptverfahren ist effektive Strafverteidigung möglich und nötig. Ohne Ansehen des Vorwurfs verteidigen wir alles von der einfachen Körperverletzung, über Betäubungsmittelstraftaten, Sexualdelikte, bis hin zu Kapitalverbrechen.
Keine Strafverteidigung bieten wir im Bereich des Wirtschaftsstrafrechts, insbesondere des Steuerstrafrechts.
Gerne verweisen wir Sie hier an fachkundige Kolleginnen und Kollegen.
Miet- und WEG-Recht
Unsere Mietrechtsexperten setzen sich entschlossen für Ihre Interessen ein und finden gerechte Lösungen.
Die Übernahme mietrechtlicher Mandate erfordert fundierte Kenntnisse des Mietrechts und eine präzise Beratung. Wir vertreten sowohl Mieter als auch Vermieter in allen mietrechtlichen Angelegenheiten, sei es bei Mietvertragsgestaltungen, Kündigungen, Mieterhöhungen oder bei Streitigkeiten rund um Schönheitsreparaturen.
Unser Ziel ist es Ihre Interessen effizient durchzusetzen, sei es durch außergerichtliche Einigungen oder vor Gericht. Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung und unser Engagement im Mietrecht, um Ihre Anliegen kompetent und erfolgreich zu vertreten.
Familienrecht
Das Familienrecht verbindet man meist mit den Themenbereichen Scheidung, Sorgerecht, Kindesumgang sowie Kindes- und Ehegatten-unterhalt.
Gerne stehen wir Ihnen in diesen Bereichen beratend und vor Gericht zur Seite. Doch auch bei nachehelichem Unterhalt, Namensrecht, Namensänderung, Adoption und weiteren komplexen familienrechtlichen Themen finden Sie bei uns Hilfe. Im Zentrum der Beratung steht die Mandantin oder der Mandant. Ziel ist es, Sie in diesem höchstper-sönlichen und emotionalen Lebensbereich von Anfang an juristisch einfühlsam zu begleiten, um Sie zumindest in diesem wichtigen Teilbe-reich, eines sich verändernden Lebens, zu unterstützen.
Wir verstehen es nicht als unsere Aufgabe einen Rosenkrieg zu befeuern oder zu führen. Gerade wenn gemeinsame Kinder vorhanden sind, bleiben sich die Beteiligten zwar nicht als Ehegatten oder Lebens-partner, zumindest aber als Eltern gemeinsamer Kinder ein Leben lang verbunden. Aus diesem Grund sind einvernehmliche Lösungen einer Eskalation vorzuziehen. Zum Kindeswohl, einer harmonischen Eltern-Kind-Beziehung und für den eigenen Seelen-frieden. Wenn sich ein Ziel nicht auf anderem Weg erreichen lässt, scheuen wir auch den Konflikt und notwendige Gänge zum Familiengericht nicht, wo hartnäckig und nachdrücklich IHR Recht durchgesetzt wird.
Nebenklage und Opfervertretung
Opfer von Straftaten, insbesondere von Gewalttaten, kämpfen häufig mit den Folgen dieser Taten.
Neben physischen Verletzungen leiden Geschädigte oder deren Angehörige häufig auch an den psychischen, seelischen oder auch finanziellen Folgen. Doch diese Menschen stehen nicht alleine. Aus verschiedenen Quellen können sie Hilfe erhalten. Die Strafprozessordnung sieht vor, dass im juristischen Bereich
ein Anwalt als Opfervertreter bzw. Nebenkläger-vertreter (umgangssprachlich auch „Opferanwalt“ genannt) als Beistand gewählt werden kann.
Gerne begleiten wir Sie in einer schwierigen Situation, erstatten zusammen mit Ihnen Strafanzeigen und stellen Strafanträge, begleiten Sie zu polizeilichen oder richterlichen Vernehmungen und selbstver-ständlich auch in einer Hauptverhandlung. Wir klären Sie über den formalen Rahmen und die Möglichkeiten im Prozess auf, helfen Ihnen dabei Ihre individuellen Ziele zu finden und zu erreichen. Ob es Ihnen darum geht, einem Peiniger nicht begegnen zu müssen, ob Sie eine Aussagen vor Gericht vermeiden wollen oder ob Sie finanzielle Kompensation wünschen: dies alles sind legitime Wünsche, die wir gerne mit Ihnen be-sprechen und deren Durchsetzbarkeit wir individuell prüfen.
Als Opfer von Gewalt- und/oder Sexualdelikten begleitet Sie ein speziell geschulter Anwalt sowohl juristisch, als auch menschlich einfühl-sam und hilft Ihnen so, die – gerade für Opfer – leider oft unangenehmen Situationen einer Zeugenstellung zu bewältigen.
Zögern Sie bitte nicht aus finanziellen Erwägungen, unsere Hilfe in Anspruch zu nehmen!
Neben den Möglichkeiten einer Beiordnung und Kostenübernahme durch das Gericht, vermitteln wir auch gerne zu Opferhilfevereinen und -organisationen.
Insolvenzberatung
Wir bieten die Begleitung durch das Regelinsolvenzverfahren, wie auch das Verbraucherinsolvenzverfahren an.
Gerade das letztere ist für überschuldete Privatper-sonen manchmal die einzige Möglichkeit, je wieder ein schuldenfreies und damit normales und sorgenfreies Leben führen zu können. Menschen, wie auch Unter-nehmen, geraten aus unterschiedlichen Gründen in wirtschaftliche Schieflage. Nun ist nicht nur darauf zu achten, dass keine Straftaten (insbesondere
Insolvenzverschleppung und Betrug) begangen werden, sondern auch die langfristige Perspektive einer Entschuldung ist ins Auge zu fassen. Im Rahmen des Verbraucherinsolvenzverfahrens wird die sog. „Restschuldbefreiung“ angestrebt. Die ordnungsge-mäße Antragstellung, das Zusammentragen der richtigen Daten, die korrekte Aufstellung von außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplänen, sowie die anschließenden Anschreiben an Gläubiger, der Nachweis zum Scheitern außergerichtlicher Lösungen, sind Abläufe, die unser Team mit jahrelanger Erfahrung für Sie übernimmt. Schuldenfrei nach drei Jahren? Das ist möglich!
Vereinbaren Sie einen Termin und lassen Sie sich zu den Möglichkeiten und eventuell bestehenden individuellen Problemen beraten!
Unsere kompetenten Anwälte stehen Ihnen zur Verfügung
Benötigen Sie rechtlichen Rat oder Unterstützung? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir sind hier, um Ihnen zu helfen und Ihre Fragen zu beantworten. Vereinbaren Sie noch heute einen Termin für eine persönliche Beratung.