weitere Dienstleistungen

Neben unseren Tätigkeitsschwerpunkten bietet ORIOLD & PARTNER weitere spezialisierte Rechtsdienstleistungen an. Hierzu zählen insbesondere die Begleitung von Privatinsolvenzen sowie die zuverlässige und professionelle Terminsvertretung für Kolleginnen und Kollegen. Mit fachlicher Kompetenz, pragmatischen Lösungen und persönlicher Betreuung stehen wir Mandanten und Berufskollegen engagiert zur Seite.

Privatinsolvenzen

Wir bieten die Begleitung durch das Regelinsolvenzverfahren, wie auch das Verbraucherinsolvenzverfahren an.

Gerade das letztere ist für überschuldete Privatpersonen manchmal die einzige Möglichkeit, je wieder ein schuldenfreies und damit normales und sorgenfreies Leben führen zu können. Menschen, wie auch Unter-nehmen, geraten aus unterschiedlichen Gründen in wirtschaftliche Schieflage. Nun ist nicht nur darauf zu achten, dass keine Straftaten (insbesondere

Insolvenzverschleppung und Betrug) begangen werden, sondern auch die langfristige Perspektive einer Entschuldung ist ins Auge zu fassen. Im Rahmen des Verbraucherinsolvenzverfahrens wird die sog. „Restschuldbefreiung“ angestrebt. Die ordnungsge-mäße Antragstellung, das Zusammentragen der richtigen Daten, die korrekte Aufstellung von außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplänen, sowie die anschließenden Anschreiben an Gläubiger, der Nachweis zum Scheitern außergerichtlicher Lösungen, sind Abläufe, die unser Team mit jahrelanger Erfahrung für Sie übernimmt. Schuldenfrei nach drei Jahren? Das ist möglich!

Vereinbaren Sie einen Termin und lassen Sie sich zu den Möglichkeiten und eventuell bestehenden individuellen Problemen beraten!

Terminsvertretung

Für Kolleginnen und Kollegen übernehmen wir gerne die Terminsvertretung vor den Amtsgerichten in Ulm, Neu-Ulm, Augsburg, Biberach, Günzburg und im gesamten Süddeutschen Raum, sowie vor Landgerichten Ulm und Augsburg im Bereich des allgemeinen Zivilrechts, von Bußgeldverfahren und vor den Arbeitsgerichten. Die Übernahme erfolgt üblicherweise gegen Gebührenteilung, bei geringem Aufwand und nach Absprache gegen die Terminsgebühr.

Vertretung in Strafsachen lehnen wir grundsätzlich ab, da Strafverteidigung eine höchstpersönliche Leistung ist.
Die Übernahme von Pflichtverteidigungen und Sicherungspflichtverteidigungen sind nach Absprache gerne möglich.